Alex(Administrator) (13 Posts bisher) | | Es wurde an eine Rundmail an alle Klassenpflegschaftsvorsitzende geschrieben.
"PROBLEMATIK DES MOBILTELEFONGEBRAUCHS
Im Bereich der Umwelterkrankungen ist in jüngster Zeit die mittlerweile nahezu flächendeckend in der Gesamtbevölkerung eingeführte Mobiltelefonie in das Zentrum des Interesses gerückt:
Es gilt heute als weitgehend unumstritten, daß elektromagnetische Felder Gesundheitsschäden verursachen können; die strittige Frage ist, wie der präzise Wirkmechanismus verläuft und wo die Schädigung beginnt. Grundsätzlich gibt es zwei Schädigungsmechanismen, nämlich thermische oder Wärmeeffekte und nicht-thermische Effekte. Die vergleichsweise gut erforschten thermischen Wirkungen beruhen auf der Wärmeentwicklung der Geräte. Die athermischen Wirkungen könnten auf der Wirkung der elektromagnetischen Strahlung auf die Signalübermittlung innerhalb und außerhalb der menschlichen Zellen beruhen. Ferner wird der niederfrequenten Pulsung der Wellen im Mobilfunk ein Einfluß zugeschrieben. Ähnlich wie dereinst bei der Problematik des Rauchens oder von Asbest, gibt es beim Nachweis möglicher Schäden durch die Mobiltelefonie jedoch systematische Schwierigkeiten.
Ausgehend vom Vorbeugeprinzip, das heißt der Vorsicht im Umgang mit einer Technologie bis zum Beweis ihrer vollkommenen Unschädlichkeit beziehungsweise der Ergreifung umsichtiger Maßnahmen, wenn Tatenlosigkeit schädliche Folgen haben könnte, aber ebenso ausgehend von der Tatsache, daß Mobiltelefone aus dem gesellschaftlichen Leben zur Zeit nicht mehr wegzudenken sind, kann die Lösung von daher nur in Prävention bestehen.
Aufbauend auf den im Jahre 2005 von der Ärztekammer für Wien formulierten medizinischen Leitlinien für den Mobiltelefongebrauch, können folgende Empfehlungen für einen verantwortungsbewußten Umgang mit der Mobilfunktechnik ausgesprochen werden:
1. Bei der Neuanschaffung von Geräten möglichst strahlungsarme Telefone auswählen;
der Wert der spezifischen Absorptionsrate sollte möglichst nahe bei 0,2 W/kg liegen.
2. Unterwegs das Telefon ausgeschaltet oder nicht in unmittelbarem Körperkontakt mitführen,
zu Hause das Telefon tagsüber an einem gut hörbaren Platz ablegen, nachts ausschalten.
Jede Bestrahlungspause gibt dem Körpergewebe insgesamt eine Erholungsmöglichkeit;
das Gerät in der Hosentasche oder unter der Bank kann die Fruchtbarkeit beeinflussen.
3. Generell nur in sehr dringenden Fällen und möglichst kurz mobil telefonieren;
weniger Mobiltelefonate bedeuten auch weniger Strahlen von Basisstationen.
Kinder und Jugendliche sollten Mobiltelefone möglichst nicht benutzen;
für den Notfall kann ein ausgeschaltetes Gerät mitgeführt werden.
4. Möglichst nur im Freien mobil telefonieren; immer dem Festnetz den Vorrang geben.
Bei schlechtem Empfang nicht mobil telefonieren.
4. In Fahrzeugen, das heißt in Auto, Bus oder Bahn, nicht telefonieren,
da hier das Mobiltelefon mit höherer Leistung strahlt,
stellen Fahrzeuge doch einen sich in Bewegung befindlichen Faradayschen Käfig dar.
5. Während des Gesprächsaufbaus das Gerät nicht an den Kopf halten.
Beim Versenden von Kurznachrichten das Mobiltelefon fern vom Körper halten.
6. Sich nicht auf den vermeintlichen Schutz eines Kopfhörers verlassen,
auch die Bluetooth-Technologie ist nicht empfehlenswert.
Internet nur über Kabelverbindungen aufbauen;
drahtlose Netzwerke führen zu einer hohen Strahlenbelastung
7. Das Mobiltelefon nicht für Spiele benutzen.
8. Beim Telefonieren Abstand zu anderen Personen halten, denn diese werden mitbestrahlt.
Das Zusammensitzen mit eingeschalteten Geräten führt zu einer kreuzweisen Bestrahlung,
daher kommt einem Ausschalten bei Gruppenzusammenkünfte besondere Bedeutung zu.
9. Ein angeschaltetes Mobiltelefon niemals dem Bauch einer Schwangeren annähern,
da die Embryonalzellen und das Plazentawasser besonders empfindlich sind.
2006 besaßen bereits 23% der 8- bis 9jährigen und 70% der 12- bis 13 jährigen in Europa ein Mobiltelefon. Wenn man davon ausgeht, daß ein erhöhtes Risiko für chronische Erkrankungen durch den Gebrauch von Mobiltelefonen besteht, dann muß man davon ausgehen, daß ein früherer Beginn und damit lebenszeitlich gesehen längerer Gebrauch gravierende Auswirkungen hat, daß also eine besondere Problematik bezüglich des Mobiltelefongebrauchs bei Kindern und Jugendlichen vorliegt. Die Auswirkungen von Schadfaktoren sind darüberhinaus bei einem noch in Entwicklung begriffenen Organismus stärker als bei einem adulten Körper, denn schon seit über 100 Jahren ist bekannt, daß Strahlen um so intensiver auf biologische Systeme wirken, je größer deren reproduktive Aktivität ist und je weniger deren Gestalt und ihre Funktionen endgültig determiniert sind. Dies gilt insbesondere im Bereich des kindlichen Schädels.
Die Empfehlung lautet daher, daß Kinder und Jugendliche bis zum vollständigen Abschluß der Wachstumsphase überhaupt nicht mit dem Mobiltelefon telefonieren sollten. Für den Notfall kann ein ausgeschaltetes Gerät mitgeführt werden. In diesem Sinne äußerte sich zum Beispiel das deutsche Bundesumweltministerium bereits im Juli 2000 und die Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin im Dezember 2000. Ähnliche Appelle gibt es aus den meisten anderen Ländern. Im Dezember 2001 haben spanische Richter die Stillegung und Demontage von Mobilfunktbasisstationen in Valladolid verfügt, nachdem es zu einer Häufung von Leukämiefällen bei Kindern einer benachbarten Schule gekommen war. Im März 2007 hat der italienische Bildungsminister Lehrern und Schülern den Mobiltelefongebrauch untersagt; bei Zuwiderhandlungen dürfen die Telefone eingezogen werden. Im Januar 2008 hat das französische Gesundheitsministerium eine Warnung bezüglich des Mobiltelefongebrauchs bei Kindern veröffentlicht. Die österreichische Ärztekammer fordert ein Verbot.
Auf Grund der unleugbaren Bedeutung des Mobiltelefons im modernen gesellschaftlichen Leben, insbesondere für die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern, ist das Mitbringen von Mobiltelefonen und deren Nutzung außerhalb der Gebäude am Städtischen Gymnasium erlaubt; auf Grund der jedoch genauso unleugbaren gesundheitlichen und sozialen Gefahren, die vom Mobiltelefon ausgehen, gedacht ist hier insbesondere an die Belästigung und Schikanierung von Mitschülern sowie von Lehrkräften, ist an unserer Schule ein Kompromiß ausgearbeitet worden. Die Schulkonferenz hat bereits in der Vergangenheit ein Nutzungsverbot von Mobiltelefonen im Gebäude ausgesprochen und jeder einzelne Schüler hat sich mittels des Schulvertrages zu dessen Einhaltung bereit erklärt.
Dieses Nutzungsverbot wird zur Zeit jedoch ungenügend eingehalten. In einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Schulpflegschaft hat die Schulleitung daher ihre Unterstützung bei der Umsetzung folgender Forderungen zugesagt:
1. Thematisierung der positiven wie negativen Aspekte des Mobiltelefongebrauchs,
Besprechung der gesellschaftlichen und gesundheitlichen Aspekte im Unterricht,
Hinweise auf Schutzmaßnahmen sowie die Verantwortung für sich selbst und andere.
2. Ausschalten aller Mobiltelefone im Gebäude;
Lehrer haben die Möglichkeit der Mobiltelefonnutzung im Sekretariat oder im Lehrerzimmer,
sollten sich jedoch ansonsten ihrer Vorbildfunktion für die Schüler bewußt sein.
3. Kontrolle der Einhaltung des bestehenden Nutzungsverbotes im Gebäude,
Nachfrage der Klassenlehrer vor jeder Stunde, ob die Mobiltelefone ausgeschaltet sind;
bei Zuwiderhandlung Einziehen der Geräte und Rückgabe bei Abholung durch die Eltern.
4. Zielvereinbarung eines gesundheits- und verantwortungsbewußten Mobiltelefonumgangs:
“Die Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Beschränkung der Freiheit des anderen,
das mobile Selbstbestimmungsrecht die seinige in der Gefährdung der Gesundheit anderer.”
Die Inachtnahme der einfachen, aber effektiven Schutzmaßnahmen liegt in unser aller Interesse. Eine von allen Seiten gemeinschaftlich getragene Lösung dieses Problems kann darüberhinaus einen pädagogisch sinnvollen Beitrag zum Thema Erlernen persönlicher sowie gesellschaftlicher Verantwortung in der Schule bedeuten.PROBLEMATIK DES MOBILTELEFONGEBRAUCHS
Im Bereich der Umwelterkrankungen ist in jüngster Zeit die mittlerweile nahezu flächendeckend in der Gesamtbevölkerung eingeführte Mobiltelefonie in das Zentrum des Interesses gerückt:
Es gilt heute als weitgehend unumstritten, daß elektromagnetische Felder Gesundheitsschäden verursachen können; die strittige Frage ist, wie der präzise Wirkmechanismus verläuft und wo die Schädigung beginnt. Grundsätzlich gibt es zwei Schädigungsmechanismen, nämlich thermische oder Wärmeeffekte und nicht-thermische Effekte. Die vergleichsweise gut erforschten thermischen Wirkungen beruhen auf der Wärmeentwicklung der Geräte. Die athermischen Wirkungen könnten auf der Wirkung der elektromagnetischen Strahlung auf die Signalübermittlung innerhalb und außerhalb der menschlichen Zellen beruhen. Ferner wird der niederfrequenten Pulsung der Wellen im Mobilfunk ein Einfluß zugeschrieben. Ähnlich wie dereinst bei der Problematik des Rauchens oder von Asbest, gibt es beim Nachweis möglicher Schäden durch die Mobiltelefonie jedoch systematische Schwierigkeiten.
Ausgehend vom Vorbeugeprinzip, das heißt der Vorsicht im Umgang mit einer Technologie bis zum Beweis ihrer vollkommenen Unschädlichkeit beziehungsweise der Ergreifung umsichtiger Maßnahmen, wenn Tatenlosigkeit schädliche Folgen haben könnte, aber ebenso ausgehend von der Tatsache, daß Mobiltelefone aus dem gesellschaftlichen Leben zur Zeit nicht mehr wegzudenken sind, kann die Lösung von daher nur in Prävention bestehen.
Aufbauend auf den im Jahre 2005 von der Ärztekammer für Wien formulierten medizinischen Leitlinien für den Mobiltelefongebrauch, können folgende Empfehlungen für einen verantwortungsbewußten Umgang mit der Mobilfunktechnik ausgesprochen werden:
1. Bei der Neuanschaffung von Geräten möglichst strahlungsarme Telefone auswählen;
der Wert der spezifischen Absorptionsrate sollte möglichst nahe bei 0,2 W/kg liegen.
2. Unterwegs das Telefon ausgeschaltet oder nicht in unmittelbarem Körperkontakt mitführen,
zu Hause das Telefon tagsüber an einem gut hörbaren Platz ablegen, nachts ausschalten.
Jede Bestrahlungspause gibt dem Körpergewebe insgesamt eine Erholungsmöglichkeit;
das Gerät in der Hosentasche oder unter der Bank kann die Fruchtbarkeit beeinflussen.
3. Generell nur in sehr dringenden Fällen und möglichst kurz mobil telefonieren;
weniger Mobiltelefonate bedeuten auch weniger Strahlen von Basisstationen.
Kinder und Jugendliche sollten Mobiltelefone möglichst nicht benutzen;
für den Notfall kann ein ausgeschaltetes Gerät mitgeführt werden.
4. Möglichst nur im Freien mobil telefonieren; immer dem Festnetz den Vorrang geben.
Bei schlechtem Empfang nicht mobil telefonieren.
4. In Fahrzeugen, das heißt in Auto, Bus oder Bahn, nicht telefonieren,
da hier das Mobiltelefon mit höherer Leistung strahlt,
stellen Fahrzeuge doch einen sich in Bewegung befindlichen Faradayschen Käfig dar.
5. Während des Gesprächsaufbaus das Gerät nicht an den Kopf halten.
Beim Versenden von Kurznachrichten das Mobiltelefon fern vom Körper halten.
6. Sich nicht auf den vermeintlichen Schutz eines Kopfhörers verlassen,
auch die Bluetooth-Technologie ist nicht empfehlenswert.
Internet nur über Kabelverbindungen aufbauen;
drahtlose Netzwerke führen zu einer hohen Strahlenbelastung
7. Das Mobiltelefon nicht für Spiele benutzen.
8. Beim Telefonieren Abstand zu anderen Personen halten, denn diese werden mitbestrahlt.
Das Zusammensitzen mit eingeschalteten Geräten führt zu einer kreuzweisen Bestrahlung,
daher kommt einem Ausschalten bei Gruppenzusammenkünfte besondere Bedeutung zu.
9. Ein angeschaltetes Mobiltelefon niemals dem Bauch einer Schwangeren annähern,
da die Embryonalzellen und das Plazentawasser besonders empfindlich sind.
2006 besaßen bereits 23% der 8- bis 9jährigen und 70% der 12- bis 13 jährigen in Europa ein Mobiltelefon. Wenn man davon ausgeht, daß ein erhöhtes Risiko für chronische Erkrankungen durch den Gebrauch von Mobiltelefonen besteht, dann muß man davon ausgehen, daß ein früherer Beginn und damit lebenszeitlich gesehen längerer Gebrauch gravierende Auswirkungen hat, daß also eine besondere Problematik bezüglich des Mobiltelefongebrauchs bei Kindern und Jugendlichen vorliegt. Die Auswirkungen von Schadfaktoren sind darüberhinaus bei einem noch in Entwicklung begriffenen Organismus stärker als bei einem adulten Körper, denn schon seit über 100 Jahren ist bekannt, daß Strahlen um so intensiver auf biologische Systeme wirken, je größer deren reproduktive Aktivität ist und je weniger deren Gestalt und ihre Funktionen endgültig determiniert sind. Dies gilt insbesondere im Bereich des kindlichen Schädels.
Die Empfehlung lautet daher, daß Kinder und Jugendliche bis zum vollständigen Abschluß der Wachstumsphase überhaupt nicht mit dem Mobiltelefon telefonieren sollten. Für den Notfall kann ein ausgeschaltetes Gerät mitgeführt werden. In diesem Sinne äußerte sich zum Beispiel das deutsche Bundesumweltministerium bereits im Juli 2000 und die Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin im Dezember 2000. Ähnliche Appelle gibt es aus den meisten anderen Ländern. Im Dezember 2001 haben spanische Richter die Stillegung und Demontage von Mobilfunktbasisstationen in Valladolid verfügt, nachdem es zu einer Häufung von Leukämiefällen bei Kindern einer benachbarten Schule gekommen war. Im März 2007 hat der italienische Bildungsminister Lehrern und Schülern den Mobiltelefongebrauch untersagt; bei Zuwiderhandlungen dürfen die Telefone eingezogen werden. Im Januar 2008 hat das französische Gesundheitsministerium eine Warnung bezüglich des Mobiltelefongebrauchs bei Kindern veröffentlicht. Die österreichische Ärztekammer fordert ein Verbot.
Auf Grund der unleugbaren Bedeutung des Mobiltelefons im modernen gesellschaftlichen Leben, insbesondere für die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern, ist das Mitbringen von Mobiltelefonen und deren Nutzung außerhalb der Gebäude am Städtischen Gymnasium erlaubt; auf Grund der jedoch genauso unleugbaren gesundheitlichen und sozialen Gefahren, die vom Mobiltelefon ausgehen, gedacht ist hier insbesondere an die Belästigung und Schikanierung von Mitschülern sowie von Lehrkräften, ist an unserer Schule ein Kompromiß ausgearbeitet worden. Die Schulkonferenz hat bereits in der Vergangenheit ein Nutzungsverbot von Mobiltelefonen im Gebäude ausgesprochen und jeder einzelne Schüler hat sich mittels des Schulvertrages zu dessen Einhaltung bereit erklärt.
Dieses Nutzungsverbot wird zur Zeit jedoch ungenügend eingehalten. In einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Schulpflegschaft hat die Schulleitung daher ihre Unterstützung bei der Umsetzung folgender Forderungen zugesagt:
1. Thematisierung der positiven wie negativen Aspekte des Mobiltelefongebrauchs,
Besprechung der gesellschaftlichen und gesundheitlichen Aspekte im Unterricht,
Hinweise auf Schutzmaßnahmen sowie die Verantwortung für sich selbst und andere.
2. Ausschalten aller Mobiltelefone im Gebäude;
Lehrer haben die Möglichkeit der Mobiltelefonnutzung im Sekretariat oder im Lehrerzimmer,
sollten sich jedoch ansonsten ihrer Vorbildfunktion für die Schüler bewußt sein.
3. Kontrolle der Einhaltung des bestehenden Nutzungsverbotes im Gebäude,
Nachfrage der Klassenlehrer vor jeder Stunde, ob die Mobiltelefone ausgeschaltet sind;
bei Zuwiderhandlung Einziehen der Geräte und Rückgabe bei Abholung durch die Eltern.
4. Zielvereinbarung eines gesundheits- und verantwortungsbewußten Mobiltelefonumgangs:
“Die Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Beschränkung der Freiheit des anderen,
das mobile Selbstbestimmungsrecht die seinige in der Gefährdung der Gesundheit anderer.”
Die Inachtnahme der einfachen, aber effektiven Schutzmaßnahmen liegt in unser aller Interesse. Eine von allen Seiten gemeinschaftlich getragene Lösung dieses Problems kann darüberhinaus einen pädagogisch sinnvollen Beitrag zum Thema Erlernen persönlicher sowie gesellschaftlicher Verantwortung in der Schule bedeuten."
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